
Beschreibung
Die vermietete Eigentumswohnung befindet sich in einem ausgebauten Dachgeschoss eines sanierten Altbaus.
Helle Räume, eine sinnvolle Aufteilung und sogar ein großer Balkon mit Holzdielen der richtung Süden ausgerichtet ist sind vorhanden.
Die gemütliche Dachgeschosswohnung hat zwei Räume die alle vom zentralen Wohnzimmer aus erreichbar sind. Ausserdem gehört ein Abstellraum zu der Wohnung, der sich auf halber Treppe befindet.
Es kann beidseitig an den Straßenrändern in Parkbuchten geparkt werden.
Lage
Leipzig ist eine kreisfreie Großstadt im Freistaat Sachsen. Mit 560.647 Einwohnern beziehungsweise amtlich 546.451 per 31. März 2015 ist sie die einwohnerstärkste Stadt des Freistaates vor der Landeshauptstadt Dresden, die elftgrößte Stadt der Bundesrepublik Deutschland sowie die am schnellsten wachsende Großstadt Deutschlands. Leipzig bildet in Mitteldeutschland ein Zentrum für Wirtschaft, Handel, Verkehr, Verwaltung, Kultur, Bildung und die Kreativszene. Sie hat als Stadt mit sehr hoher Lebensqualität und Zukunftsfähigkeit eine weit überregionale Ausstrahlung.
Die schöne Eigentumswohnung befindet sich im Leipiger Norden in dem Stadtteil Eutritzsch. Der Stadteil bezaubert mit Stadthäusern aus der Gründerzeit, Wintergärten und kleinen Vorgärten. Sehr beliebt bei jungen Familien, die die Häuser nach und nach selbst sanieren.
Ein sehr gut ausgebautes ÖPNV, eine Vielzahl von Einkaufsmöglichkeiten sowie Schulen und Kindergärten machen diesen Teil von Leipzig so Wohnenswert.
Ausstattung
Die Wohnung befindet sich in einem guten Zustand.
Folgende Ausstattung finden Sie vor:
* Für das Haus gibt es ein Schließsystem, so dass alle Türen mit nur einem Schlüssel nutzbar sind
* Plattenheizkörper, im bad Handtuchtrockner
* 2m hohe Wandfließen, Eckbadewanne
* Wohnzimmer mit Riemchenparkett
* Einbau Halogenstrahler in der Decke von Diele, Wohnzimmer, Küche und Bad
* Innentüren neue weiße Rahmen- Füllingstüren
Sonstiges
Das Objekt kann im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben werden.
Der genannte Kaufpreis dient lediglich zur Information darüber und stellt kein verbindliches Angebot dar.
Nach § 16 Abs. 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) ist ein Energieausweis bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung vorzulegen. Hieraus ergibt sich, dass die sog. Fälle des Eigentumserwerbs kraft eines Hoheitsaktes wie in einem Zwangsversteigerungsverfahren nicht erfasst sind. Hieran ändert sich in der neuen EnEV 2014 nichts.”… (i.A. Petra Eich, BMUB, Referat B I 4 in Bonn)
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